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Fischergehstock

Fischergehstöcke

Zweckbestimmung gemäß Herstellerangaben:
Die Gehstöcke sind für Menschen mit Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates und für Menschen mit Beeinträchtigung der Koordination und des Gleichgewichts mit ausreichend erhaltener Gehfähigkeit. Der Zweck besteht darin das Gehen zu fördern und zu sichern. Hierbei sollen die Gehstöcke zur Entlastung der unteren Extremitäten dienen.

Indikation für die das Produkt aufgenommen wurde:
Beeinträchtigung der Mobilität bei Schädigungen der Bewegung/des Gleichgewichts bei ausreichend erhaltener Gehfähigkeit und Koordination
Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens
bzw.
zur teilweisen Entlastung

Kontraindikationen:
Die Gehhilfen sind unter Umständen für Menschen mit Sinnesstörungen nicht zu benutzen.

Zielgruppe:
Die Gehstöcke dienen dazu Menschen mit Beeinträchtigung des Bewegungsapparates zu unterstützen.

Handgriffhöhe von/bis: 750/950 mm
Rohrdurchmesser: 20 mm
Max. Belastbarkeit: 120 kg
Gewicht: 380 g
Material: Aluminium, PA6-GF15, TPE-V

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